Kundeninformation

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Kundeninformation B1 AG

Dieser Text gilt sinngemäss für weibliche und eine Mehrzahl von Personen

Mit dieser Informationsbroschüre informieren wir Sie über die B1 AG (nachfolgend «B1» oder «Vermögensverwalter»), unsere Massnahmen zur Vermeidung von Kontaktabbruch beziehungsweise Nachrichtenlosigkeit, unsere angebotenen Finanzdienstleistungen und die damit verbundenen Risiken, den Umgang mit Interessenkonflikten, Entschädigungen sowie die Einleitung eines Vermittlungsverfahrens vor der Ombudsstelle sowie die Datenschutzerklärung. Die Informationen in der vorliegenden Broschüre können sich von Zeit zu Zeit ändern. Die aktuelle Version dieser Broschüre kann jederzeit auf der Webseite der B1 abgerufen werden. Informationen über die allgemein mit den Finanzinstrumenten verbunden Risi-ken entnehmen Sie bitte der Broschüre «Risiken im Handel mit Finanzinstru-menten» der Schweizerischen Bankiervereinigung. Die Broschüre ist im Inter-net abrufbar unter dem Online-Link: «SBVg_Risiken_im_Handel_mit_Finanzinstrumenten_2019_DE.pdf (www.swissbanking.ch)».Die vorliegende Broschüre erfüllt die Informationspflichten gemäss dem Fi-nanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) sowie der Datenschutzverordnung und soll Ihnen einen Überblick über die Finanzdienstleistungen der B1 sowie den Umgang mit Kundendaten verschaffen. Sollten Sie weitere Informationen wünschen, stehen wir Ihnen gerne anläss-lich eines persönlichen Gesprächs zur Verfügung.

Inhalt

1. Informationen über die B1

1.1 Allgemeine Informationen
1.2 Tätigkeitsfeld
1.3 Aufsichtsstatus und zuständige Behörde sowie Aufsichtsorganisation
1.4 Wirtschaftliche Bindungen an Dritte

2. Nachrichtenlose Vermögen

3. Von der B1 angebotene Finanzdienstleistungen

3.1Individuelle Vermögensverwaltung
3.1.1 Art, Wesensmerkmale und Funktionsweise der Finanzdienstleistung
3.1.2 Rechte und Pflichten

3.2 Umfassende Anlageberatung
3.2.1 Art, Wesensmerkmale und Funktionsweisen der Finanzdienstleistung
3.2.2 Rechte und Pflichten

3.3 Risiken
3.4 Berücksichtigtes Marktangebot

4. Umgang mit Interessenkonflikten

4.1 Im Allgemeinen
4.2 Entschädigungen durch Dritte im Besonderen

5. Ombudsstelle

6. Datenschutzerklärung

6.1 Allgemeines
6.2 Datensicherheit
6.3 Kategorien von Personendaten
6.4 Herkunft von Personendaten
6.5 Zweck der Bearbeitung
6.6 Bekanntgabe an Dritte, Kategorien von Empfängern
6.7 Auslagerung von Dienstleistungen (Outsourcing)
6.8 Dauer der Speicherung
6.9 Rechte der betroffenen Personen
6.10 Erwähnte Organisationen, Gesellschaften etc.
6.11 Kontakt

1. Informationen über die B1

1.1 Allgemeine Informationen

Name B1 AG

Adresse Bächaustrasse 63

PLZ / Ort 8806 Bäch SZ

Telefon +41 (0)43 536 85 10

E-Mail info@b1-ag.ch

Internetseite www.b1-ag.ch

HReg-Nr. CHE-272.514.664

MwSt.-Nr. CHE-272.514.664 MWST

1.2 Tätigkeitsfeld

Die B1 hat ihren statutarischen Sitz und ihren Geschäftssitz in Bäch SZ. Sie übt im Wesent-lichen die folgenden Tätigkeiten aus:

• Individuelle Vermögensverwaltung für professionelle und institutionelle Kunden;

• Anlageberatung für professionelle und institutionelle Kunden;

• Family Office Dienstleistungen

1.3 Aufsichtsstatus und zuständige Behörde sowie Aufsichtsorganisation

Die B1 ist gegenwärtig im Bewilligungsprozess für eine Bewilligung als Vermögensverwalter gemäss Artikel 17 des Finanzinstitutsgesetzes (FINIG). Die Bewilligung wird von der Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA, Laupenstrasse 27, 3003 Bern, erteilt. Ab Bewilligungserteilung wird die B1 von der Aufsichtsorganisation OSFIN Aufsichtsorganisation Finanzdienstleister beaufsichtigt.

1.4 Wirtschaftliche Bindungen an Dritte

Die B1 verfügt über keine wirtschaftlichen Bindungen an Dritte, welche zu einem Interessenkonflikt führen können. Insbesondere ist die B1 weder rechtlich noch wirtschaftlich Teil einer Gruppen- oder Konzernstruktur sowie unterhält keine wesentlichen Bindungen an Dritten.

2. Nachrichtenlose Vermögen

Es kommt vor, dass Kontakte zu Kunden abbrechen und die Vermögenswerte in der Folge nachrichtenlos werden. Solche Vermögenswerte können bei den Kunden und ihren Erben endgültig in Vergessenheit geraten. Zur Vermeidung von Kontaktabbruch beziehungsweise Nachrichtenlosigkeit wird Folgendes empfohlen:

• Adress- und Namensänderungen: Bitte um umgehende Mitteilung bei Wohnsitz-, Anschrift- oder Namenswechsel;

• Spezielle Weisungen: Bitte um Orientierung über längere Abwesenheiten und über eine allfällige Umleitung der Korrespondenz an eine Drittadresse sowie über die Erreichbarkeit in dringenden Fällen während dieser Zeit;

• Erteilung von Vollmachten: Es kann eine bevollmächtigte Person bezeichnet werden, an die die B1 im Falle eines Kontaktabbruchs herantreten kann;

• Ersatzkontakte: Es kann sich empfehlen, die Kontaktdaten der Rechtsnachfolger und/oder von anderen Personen zu hinterlegen, die von der B1 bei Eintritt von Nachrichten- oder Kontaktlosigkeit kontaktiert werden können, um den Kontakt zum Kunden, bzw. dessen Rechtsnachfolger (wieder)herstellen zu können. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die B1 über allfällige Änderungen der jeweiligen Kon-taktdaten zu informieren;

• Orientierung von Vertrauenspersonen und letztwillige Verfügung: Eine weitere Möglichkeit zur Vermeidung von Kontakt- und Nachrichtenlosigkeit besteht darin, dass eine Vertrauensperson über die Beziehung mit der B1 orientiert wird. Allerdings darf die B1 einer solchen Vertrauensperson nur Auskunft erteilen, wenn sie hierzu schriftlich bevollmächtigt worden ist. Ferner können die betroffenen Vermögenswerte zum Beispiel in einer letztwilligen Verfügung erwähnt werden;

Die B1 steht für Fragen gerne zur Verfügung. Weitere Informationen können auch der Bro-schüre «Nachrichtenlose Vermögen» der Schweizerischen Bankiervereinigung entnommen werden. Die Broschüre ist im Internet abrufbar unter dem Online-Link «Nachrichtenlose Vermögen (swissbanking.ch)».

3. Von der B1 angebotene Finanzdienstleistungen

3.1 Individuelle Vermögensverwaltung
3.1.1 Art, Wesensmerkmale und Funktionsweise der Finanzdienstleistung

Bei der Vermögensverwaltung verwaltet die B1 im Namen, auf Rechnung und Gefahr des Kunden Vermögen, welches der Kunde bei einer Depotbank hinterlegt hat. Die B1 führt Transaktionen nach eigenem, freiem Ermessen und ohne Rücksprache mit dem Kunden durch. Hierbei stellt die B1 sicher, dass die durch ihn ausgeführte Transaktion den finanziellen Verhältnissen und Anlagezielen des Kunden sowie der mit dem Kunden vereinbarten Anlagestrategie entsprechen und sorgt dafür, dass die Portfoliostrukturierung für den Kun-den geeignet ist.

3.1.2 Rechte und Pflichten

Bei der Vermögensverwaltung hat der Kunde das Recht auf Verwaltung der Vermögenswerte in seinem Portfolio. Dabei wählt die B1 die in das Portfolio aufzunehmenden Anlagen im Rahmen des berücksichtigten Marktangebots mit gehöriger Sorgfalt aus. Die B1 gewährleistet eine angemessene Risikoverteilung, soweit es die Anlagestrategie erlaubt. Er überwacht das von ihm verwaltete Vermögen regelmässig und stellt sicher, dass die Anlagen mit der im Anlageprofil vereinbarten Anlagestrategie übereinstimmen und für den Kunden geeignet sind.Die B1 informiert den Kunden regelmässig über die vereinbarte und erbrachte Vermögensverwaltung. Die B1 ist ausserdem gem. Art. 72 FIDLEG verpflichtet, dem Kunden auf dessen Anfrage eine Kopie seines Kundendossiers und sämtlicher ihn betreffenden Dokumente herauszugeben. Mit Unterzeichnung des Vertrags erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass die Herausgabe auf elektronischem Wege erfolgt.

3.2 Umfassende Anlageberatung

3.2.1 Art, Wesensmerkmale und Funktionsweisender Finanzdienstleistung

Im Rahmen der umfassenden Anlageberatung berät die B1 den Kunden hinsichtlich Transaktionen mit Finanzinstrumenten unter Berücksichtigung des Portfolios. Zu diesem Zweckstellt die B1 sicher, dass die empfohlene Transaktionden finanziellen Verhältnissen und Anlagezielen (Eignungsprüfung) sowie Bedürfnissen des Kunden bzw. der mit dem Kunden vereinbarten Anlage-strategie entspricht. Der Kunde entscheidet daraufhin selbst, inwiefern er der Empfehlung von der B1 Folge leisten möchte.

3.2.2 Rechte und Pflichten

Bei der umfassenden Beratung hat der Kunde das Recht auf für ihn geeignete persönliche Anlageempfehlungen. Die umfassende Anlageberatung erfolgt auf Initiative der B1 in Bezug auf Finanzinstrumente im Rahmen des berücksichtigten Marktangebots. Dabei berät die B1 den Kunden nach bestem Wissen und Gewissen und mit der gleichen Sorgfalt, die er in seinen eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt.

Die B1 prüft regelmässig, ob die Strukturierung des Portfolios für eine umfassende Anlageberatung der vereinbarten Anlagestrategie entspricht. Wird festgestellt, dass eine Abweichung von der vereinbarten prozentualen Strukturierung besteht, empfiehlt die B1 dem Kunden eine korrigierende Massnahme.

Die B1 erstellt für Privatkunden bei jedem Beratungsgespräch ein Beratungsprotokoll. Der Kunde kann jederzeit die Herausgabe eines Beratungsprotokolls zu einem oder mehreren bestimmten Beratungsgesprächen verlangen.

Die B1 ist ausserdem gem. Art. 72 FIDLEG verpflichtet, dem Kunden auf dessen Anfrage eine Kopie seines Kundendossiers und sämtlicher ihn betreffenden Dokumente herauszugeben. Mit Unterzeichnung des Vertrags erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass die Herausgabe auf elektronischem Wege erfolgt.

3.3 Risiken

Bei den durch die B1 erbrachten Finanzdienstleistungen können grundsätzlich folgende Risiken entstehen, welche in der Risikosphäre des Kundenliegen und somit vom Kunden zu tragen sind:

·       Risiko der gewählten Anlagestrategie:Aus der vom Kunden gewählten und vereinbarten Anlagestrategie können sich unterschiedliche Risiken ergeben (vgl. nachfolgend). Der Kunde trägt diese Risiken vollumfänglich. Eine Darstellung der Risiken und eine entsprechende Risikoaufklärung erfolgen vor der Vereinbarung der Anlagestrategie.

·       Substanzerhaltungsrisiko bzw. das Risiko, dass die Finanzinstrumente im Portfolio an Wert verlieren: Dieses Risiko, welches je nach Finanzinstrumentunterschiedlich sein kann, trägt der Kunde vollumfänglich. Für die Risiken der einzelnen Finanzinstrumente wird auf die Broschüre «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten» der Schweizerischen Bankiervereinigung verwiesen.

·       Informationsrisiko seitens der B1 bzw. des Kunden, bzw. das Risiko, dass die B1 oder der Kunde über zu wenig Informationen verfügt, um einen fundierten Anlageentscheid treffen zu können:

o  Beider Vermögensverwaltung berücksichtigt die B1 die finanziellen Verhältnisse und Anlageziele des Kunden (Eignungsprüfung). Sollte der Kunde der B1 unzureichende oder unzutreffende Angaben zu seinen finanziellen Verhältnissen und/oder Anlagezielen machen, besteht das Risiko, dass die B1 keine für den Kunden geeigneten Anlageentscheide treffen kann.

o  Beider umfassenden Anlageberatung trifft der Kunde die Anlageentscheide,auch wenn die B1 das Portfolio bei der umfassenden Anlageberatung berücksichtigt. Der Kunde benötigt dementsprechend Fachwissen,um die Finanzinstrumente zu verstehen. Somit entsteht bei der Anlageberatungdas Risiko für den Kunden, dass er aufgrund fehlendem oder mangelhaftem Finanzwissen für ihn geeigneten Anlageempfehlungen nicht Folge leistet.

·       Risiko als qualifizierter Anleger bei kollektiven Kapitalanlagen: Kunden, welche Vermögensverwaltungs- oder Anlageberatungsdienstleistungen im Rahmen eines auf Dauer angelegten Mandates in Anspruch nehmen, gelten als qualifizierte Anleger im Sinne des Kollektivanlagengesetzes. Qualifizierte Anleger haben Zugang zu Formen von kollektiven Kapitalanlagen, welche ausschliesslich ihnen offenstehen. Dieser Status ermöglicht die Berücksichtigung einer breiteren Palette von Finanzinstrumenten in der Gestaltung des Portfolios. Kollektive Kapitalanlagen für qualifizierte Anleger können von regulatorischen Anforderungen befreit sein. Solche Finanzinstrumente unterliegen somit nicht oder nur teilweise den schweizerischen Vorschriften. Daraus können Risiken insbesondere aufgrund der Liquidität, der Anlagestrategie oder der Transparenz entstehen. Detaillierte Informationen zum Risikoprofil einer bestimmten kollektiven Kapitalanlagekönnen den konstituierenden Dokumenten des Finanzinstruments sowie gegebenenfalls dem Basisinformationsblatt und dem Prospekt entnommen werden.

Bei Anlageberatungsdienstleistungen können zusätzlich folgende Risiken entstehen:

·       Risiko hinsichtlich der Zeitabstimmung beider Auftragserteilung bzw. das Risiko, dass der Kunde im Nachgang einer Beratung einen Kauf-oder Verkaufsauftrag zu spät erteilt, was zu Kursverlusten führen kann: Die durch die B1 abgegebenen Empfehlungen beruhen auf denzum Zeitpunkt der Beratung zur Verfügung stehenden Marktdaten und sind aufgrund der Marktabhängigkeit nur für einen kurzen Zeitraum gültig.

Ferner können sowohl bei der Vermögensverwaltung als auch Anlageberatung Risiken entstehen, welch ein der Risikosphäre der B1 liegen und für welche die B1 gegenüber dem Kunden haftet. Die B1 hat geeignete Massnahmen getroffen, um diesen Risiken zu begegnen, insbesondere indem sie bei der Bearbeitung von Kundenaufträgen den Grundsatz von Treu und Glauben und das Prinzip der Gleichbehandlung beachtet. Soweit es in ihrem Einflussbereich liegt, stellt dieB1 die bestmögliche Ausführung von Kundenaufträgen sicher.

3.4 Berücksichtigtes Marktangebot

Das bei der Auswahl von Finanzinstrumenten berücksichtigte Marktangebot erfasst eigene und fremde Finanzinstrumente. Im Rahmen der Vermögensverwaltung und umfassenden Anlageberatung stehen dem Kunden insbesondere folgende Finanzinstrumente zur Verfügung:

·       Kontoguthaben bei Banken

·       Geldmarktanlagen

·       Verzinsliche Schuldverschreibungen (Obligationen etc.)

·       Beteiligungspapiere (Aktien etc.)

·       Instrumente der kollektiven Kapitalanlage(Anlagefonds aller banküblichen Anlageinstrumente, namentlich Effekten, Indizes, Immobilien, Commodities)

·       Alternative Anlagen, nicht-traditionelle Anlagen

·       Standardisierte und nicht-standardisierte derivative Finanzinstrumente

·       Edelmetalle

·       Versicherungsprodukte

Die B1 kann für ihre Kunden derivative Produkte verwenden. Die B1 setzt solche Produkte nur ein,wenn und soweit dies gemäss den im konkreten Fall anwendbaren gesetzlichen, standesrechtlichen und vertraglichen Anlagevorschriften und unter Berücksichtigung allfälliger Anlageinstruktionen zulässig ist. Der Einsatz von Derivaten erfolgt in diesem Rahmen zur Absicherung von bestehenden Wertschriftenpositionen oder um neue Wertschriftenpositionen aufzubauen. Es sind Derivate erlaubt, welche an einer anerkannten Börse oder ausserbörslichgehandelt werden.

Die B1 kann für ihre Kunden auch eigene Produkte wie selbstverwaltete Strategie indices (Actively Managed Certificate,AMC) oder selbstverwaltete Fonds einsetzen, wenn und soweit dies gemäss den im konkreten Fall anwendbaren gesetzlichen, standesrechtlichen und vertraglichen Anlagevorschriften und unter Berücksichtigung allfälliger Anlageinstruktionen zulässig ist. Der Einsatz von strukturierten Produkten ist mit besonderen Risiken, wie Emittenten- und Garantenrisiken für Anleger, verbunden. Die B1 berücksichtigt diese Risiken angemessen in ihrem Risk Management und weist ihre Kunden in geeigneter Form ausdrücklich auf die mit den selbstverwalteten Produkten verbundenen Risiken hin. Der Kunde ist sich bewusst, dass beim Einsatz selbstverwalteter Produkte zusätzliche Verwaltungsgebühren aufgrund des Managements auf Stufe des Produkts (sog. Doppelhonorierung) entstehen können.

Die B1 wird diese Vermögenswerte in der Regel über eine Bank, Börse oder Broker beziehen. Sie kann die Anschaffung aber auch ausserhalb organisierter Märkte oder multilateraler Handelssysteme vornehmen.

4. Umgang mit Interessenkonflikten

4.1 Im Allgemeinen

Interessenkonflikte können entstehen, wenn die B1 am Ergebnis einer für Kunden erbrachten Finanzdienstleistung ein Interesse hat, das demjenigen der Kunden widerspricht.

Mögliche Ursachen von Interessenkonflikten sind namentlich:

·       Finanzielle Anreize für die B1, bestimmte Anlageentscheide zu vollziehen, bspw. Entschädigungen von Dritten;

·       Die Verwendung von eigenen Produkten der B1 oder von mit dieser wirtschaftlich verbundenen Dritten;

·       Das Zusammentreffen von mehreren Kundenaufträgen;

·      Das Zusammentreffen von Kundenaufträgen mit eigenen Geschäften der B1 oder deren Mitarbeitenden.

Im Rahmen der Dienstleistungen für den Kunden entstehen beider B1 keine Interessenskonflikte, welche nicht durch Gegenmassnahmen vollständig behoben werden konnten.

4.2 Entschädigungen durch Dritte im Besonderen

Die B1 kann im Zusammenhang mit der Erbringung ihrer Finanzdienstleistungen Entschädigungen von Dritten (z.B. Courtagen, Kommissionen, Provisionen, Rabatte, Kick-backs, Finder's fees,Bestandespflegekommissionen oder sonstige vermögenswerte Vorteile) erhalten.

Um potentielle Interessenkonflikte in diesem Zusammenhang zu vermeiden, hat die B1 die folgenden Massnahmen zur Minimierung der Interessenskonflikte durch Entschädigungen von Dritten getroffen:

·       Vertragliche Regelung unter Angabe der Bandbreite in den einzelnen Dienstleistungsverträgen;

·       Pflicht zur Offenlegung von Entschädigungen durch Dritte: Auf Anfrage hat die B1 den Kunden über die effektiv erhaltenen Entschädigungen zu informieren;

5. Ombudsstelle

Bei Streitigkeiten kann der Kunde ein Vermittlungsverfahren vor der folgenden Ombudsstelle einleiten:

Name

OFD

Adresse

Bleicherweg 10

PLZ / Ort

8002 Zürich

Telefon

+41 (0)44 562 05 25

E-Mail

ombudsmann@ofdl.ch

Internetseite

www.ofdl.ch

6. Datenschutzerklärung

6.1 Allgemeines

Diese Datenschutzerklärung gibt Auskunft darüber, wie die B1 Personendaten bearbeiten. Unter „Personendaten“ sind alle Angaben zu verstehen, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare natürliche oder juristische Person beziehen. Als „Bearbeiten“ gilt jeder Umgang mit Personendaten, unabhängig vonden angewandten Mitteln und Verfahren, insbesondere das Beschaffen, Speichern,Verwenden, Verändern, Bekanntgeben, Archivieren, Löschen oder Vernichten von Personendaten.

6.2 Datensicherheit

Die B1 verpflichtet sich nach Massgabe der anwendbaren Gesetze, insbesondere durch das Datenschutzrecht, zum Schutz von Personendaten und der Privatsphäre. Zu diesem Zweck trifft sie diverse technische und organisatorische Sicherheitsmassnahmen (z.B. Zugangsbeschränkungen, Firewalls, personifizierte Passwörter sowie Verschlüsselungs- und Authentifizierungstechnologien etc.).

6.3 Kategorien von Personendaten

Die B1 bearbeitet die nachfolgenden Kategorien von Personendaten. Es werden stets so wenige Personendaten als möglich bearbeitet.

Kundendaten, wie etwa:

·      Stamm- und Bestandesdaten (z.B. Name, Adresse, Nationalität, Geburtsdatum, Informationen bezüglich Konten, Depot, abgeschlossene Geschäfte und Verträge, Informationen über Dritte, die von einer Datenbearbeitung mitbetroffen sind, wie etwa Ehegatten, Bevollmächtigte und Berater);

·      Transaktions- bzw. Auftrags- und Risikomanagementdaten (z.B. Angaben zu den Begünstigten von Überweisungen, Bank des Begünstigten, Betrag der Überweisungen, Risiko- und Anlageprofil, Angaben zu Anlageprodukten);

·      Marketingdaten (z.B. Präferenzen, Bedürfnisse).

6.4 Herkunft von Personendaten

Zur Erfüllung der Zwecke gemäss Ziff. 6.5 kann die B1 die Personendaten folgender Herkunft erheben:

·      Personendaten, die ihr mitgeteilt werden, z.B.bei der Eröffnung von Geschäftsbeziehungen, den regelmässigen persönlichen Treffen, im Rahmen der Abwicklung von Verträgen oder der Inanspruchnahme von Produkten und Dienstleistungen;

·      Personendaten, die im Rahmen der Inanspruchnahme von Produkten oder Dienstleistungen anfallen und durch die technische Infrastruktur oder durch arbeitsteilige Prozesse an sie übermittelt werden;

·      Personendaten aus Drittquellen, z.B. von Behörden oder Sanktionslisten der UNO und der EU.

6.5 Zweck der Bearbeitung

Die B1 bearbeitet Personendaten zur Erbringung eigener Leistungen sowie für eigene oder gesetzlich vorgesehene Zwecke bearbeiten. Insbesondere ist dabei an Folgendes zu denken:

·      Abschluss und Erfüllen von Verträgen, Durchführung, Abwicklung und Verwaltung von Produkten und Dienstleistungen (z.B. Rechnungen, Anlagen);

·      Überwachung und Steuerung von Risiken (z.B.Anlageprofile, Geldwäschereibekämpfung, Limiten, Ausnützungsziffern, Marktrisiken);

·      Planung, Geschäftsentscheide (z.B. Entwicklungvon neuen oder Beurteilung bestehender Dienstleistungen und Produkte);

·      Marketing, Kommunikation, Information über das Dienstleistungsangebot und Überprüfung desselben (z.B. Werbung im Print- und online Bereich, Kunden-, Interessenten- oder andere Anlässe, Ermittlung künftiger Kundenbedürfnisse);

·      Erfüllung gesetzlicher oder regulatorischer Auskunfts-, Informations- oder Meldepflichten an Gerichte, Behörden, Revisionsgesellschaften, Erfüllung behördlicher Anordnungen (z.B. Meldepflichten gegenüber der FINMA und ausländischen Aufsichtsbehörden, Anordnungen von Staatsanwaltschaften im Zusammenhang mit Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung);

·      Wahrung unserer Interessen und Sicherung unserer Ansprüche, z.B. im Falle von Forderungen gegenüber uns bzw. Forderungen von uns gegenüber Dritten.

6.6 Bekanntgabe an Dritte, Kategorien von Empfängern

Die B1 gibt Kundendaten in folgenden Fällen folgenden Dritten bekannt:

·      Für Auslagerungen gemäss Ziff. 6.7 und zum Zweck der umfassenden Kundenbetreuung an andere Dienstleister;

·      Zur Auftragsausführung, d.h. bei Inanspruchnahme von Produkten oder Dienstleistungen;

·      Aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen, gesetzlicher Rechtfertigungsgründe oder behördlicher Anordnungen, z.B. an Gerichte, Aufsichtsbehörden, Steuerbehörden oder andere Dritte;

·      Soweit erforderlich zur Wahrung ihrer berechtigten Interessen, z.B. bei von Kunden gegen uns angedrohten oder eingeleiteten rechtlichen Schritten, bei öffentlichen Äusserungen, zur Sicherung unserer Ansprüche gegenüber Kunden oder Dritten, beim Inkasso von Forderungen etc;

·      Mit der Einwilligung der Betroffenen an sonstige Dritte.

6.7 Auslagerung von Dienstleistungen (Outsourcing)

Die B1 lagert bestimmte Dienstleistungen ganz oder teilweise an Dritte aus (insb. die Bewirtschaftung des Portfoliomanagementsystems, des CRMs, Legal und Compliance).

Die Dienstleister, welche zu diesem Zwecke Personendaten in ihrem Auftrag bearbeiten (sog. Auftragsbearbeiter), werden sorgfältig ausgewählt. Wenn immer möglich werden Auftragsbearbeiter mit Domizil in der Schweiz eingesetzt. Die Auftragsbearbeiter sind u.U. berechtigt, gewisse Dienstleistungen ihrerseits durch Dritte erbringen zu lassen.

Die Auftragsbearbeiter dürfen erhaltene Personendaten nur so bearbeiten wie die B1 selbst und sind vertraglich dazu verpflichtet, die Vertraulichkeit und die Sicherheit der Daten zu gewährleisten.

6.8 Dauer der Speicherung

Die Dauer der Speicherung von Personendaten richtet sich nach dem Zweck der jeweiligen Datenbearbeitung und/oder gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, welche je nach anwendbarer Rechtsgrundlage fünf, zehn oder mehr Jahre betragen.

6.9 Rechte der betroffenen Personen

Ein jeder kann bei der B1 Auskunft darüber verlangen, ob Personendaten über ihn bearbeitet werden. Es besteht ein Recht auf Widerspruch, Einschränkung der Verarbeitung und, soweit anwendbar, ein Recht auf Datenübertragbarkeit. Fehlerhafte Daten können berichtigt werden. Überdies kann die Löschung der personenbezogenen Daten verlangt werden, sofern nicht gesetzliche oder regulatorische Vorschriften (z.B. gesetzliche Aufbewahrungspflichten von geschäftsrelevanten Daten) oder technische Hürden entgegenstehen. Die Löschung von Daten kann zur Folge haben,dass wir gewisse Dienstleistungen nicht mehr erbringen können. Darüber hinaus besteht, soweit anwendbar, ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Behörde. Wo wir personenbezogene Daten aufgrund einer Einwilligung bearbeiten, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden.

Um die B1 bei der Beantwortung Ihrer Anfrage zu unterstützen, bitten wir Sie um eine entsprechende verständliche Mitteilung. Die B1 wird Ihr Anliegen innert angemessener Frist prüfen und beantworten.

6.10 Erwähnte Organisationen, Gesellschaften etc.

In dieser Datenschutzerklärung werden Organisationen und Gesellschaften namentlich erwähnt oder umschrieben. Da in Zukunft im Zuge vonrechtlichen, regulatorischen und/oder organisatorischen Veränderungen allenfalls gewisse Anpassungen (z.B. Auflösung der SRO oder einer (über-,halb-) staatlichen Organisation) notwendig werden so versteht es sich vonselbst, dass Nachfolge organisationen sinngemäss ebenfalls unter diese Erklärungfallen.

Die jeweils gültigeDatenschutzerklärung kann jederzeit auf der Webseite der B1 abgerufen werden.

6.11 Kontakt

Die B1 ist verantwortlich für die Bearbeitung Ihrer Personendaten. Anfragen können anfolgende Adresse gerichtet werden:

B1 AG
Bächaustrasse 63
8806 Bäch SZ

Dez – 2024/d

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